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Vor-Ort-Service Garantie

Allgemeine Bedingungen zum Vertrag über Aquado Service

Für Aquado Service Packs gelten die nachfolgenden Bedingungen. Aquado ist an widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nur insoweit gebunden, als diese Bedingungen mit nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen oder Aquado schriftlich zustimmt.

Allgemeines

Der Servicevertrag über die Aquado Service Packs ist nur in Verbindung mit einem konkreten serviceberechtigten Aquado® Produkt mit Seriennummer gültig. Die Vereinbarung kommt mit Zahlung des Servicepreises und der Aktivierung des Aquado Service Packs für ein bestimmtes individualisierbares Aquado Produkt zustande. Ein Erwerb von Aquado Service Packs ist nur binnen 30 Tage nach den Kauf des konkret zuzuordnenden serviceberechtigten Hardware Produkts möglich. Die Laufzeit des Aquado Service Packs ist stets ausschließlich an das Kaufdatum des serviceberechtigten Aquado Hardwareprodukts durch den Kunden gekoppelt. Art und Umfang des mit dem Aquado Service Pack erworbenen Serviceanspruchs ergeben sich aus diesem Zertifikat. Die Typenbezeichnung des konkret erworbenen Aquado Packs ergibt sich aus den Angaben auf dem Originalkaufbeleg/Lieferschein des Aquado Vertriebspartners sowie der nach Aktivierung durch Aquado übermittelten Aktivierungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben auf dem Originalkaufbeleg und der Aquado Aktivierungsbestätigung wird der Kunde gebeten sich unverzüglich mit der in diesen Zertifikat angegebenen Service Hotline in Verbindung zu setzen.

Die Serviceleistungen werden von Aquado oder im Namen Aquado durch einen autorisierten Servicepartner der Aquado durchgeführt. Das Serviceentgelt für Aquado Service Packs ist als einmalige Pauschale bei Vertragsabschluß vorab an den das Aquado Service Pack vermittelnden Vertriebspartner zu entrichten. Serviceleistungen (und Ersatzteile) die von Aquado standardmäßig angeboten werden, aber außerhalb des im Rahmen des konkret erworbenen Aquado Service Packs geschuldeten Leistungsumfangs liegen, werden auf Wunsch des Kunden erbracht und zu den zum Zeitpunkt der Reparatur bzw. Austausches bei gültigen Aquado Service/Ersatzteillistenpreisen berechnet.

Aktivierungsbedingungen

Die Aktivierung der Aquado Service Packs erfolgt durch Registrierung bei Aquado, die entweder kostenlos online auf https://www.aquado.de/vos oder gebührenpflichtig über die Tel. Nr.: 0180 5 944 945 vorgenommen werden kann. Die Aktivierung dient insbesondere der eindeutigen Zuordnung des konkreten Aquado Service Packs zu dem individuell serviceberechtigten Aquado Produkt. Informationen zur Registrierung finden Sie in diesen Bedingungen sowie über das Internet auf den für die Aktivierung/Registrierung bereitgestellten Aquado Webseiten. Die Aktivierung hat innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb zu erfolgen. Nach der Aktivierung des Aquado Service Packs für ein konkretes Hardware Produkt, welches zum Zeitpunkt der Aktivierung nicht älter als 90 Tage sein darf, ist der Serviceanspruch der bei der Aktivierung angegebenen Seriennummer fest zugeordnet. Das Aquado Service Pack ist dann nicht mehr auf andere Hardware Produkte übertragbar. Eine Abtretung der Leistungsansprüche aus dem aktivierten Aquado Service Pack darf nur in Verbindung mit dem Verkauf des serviceberechtigten Produktes erfolgen. Nach diesem Zeitraum ist eine Nachaktivierung des Servicepacks nur möglich soweit sich die erforderliche anfängliche Zuordnung des konkreten Servicepacks zu einer konkreten Seriennummer seitens des Kunden gegenüber Aquado zweifelsfrei darlegen lässt. Die Beweislast hierfür liegt ausschließlich beim Kunden! Achtung: Ohne entsprechende Zuordnung des Aquado Service Packs zu einem konkreten Produkt (Seriennummer) durch Aktivierung vor Eintreten eines Servicefalles ist eine Leistungserbringung ausgeschlossen. Bei Verlust des Zertifikates (incl. des Aktivierungsschlüssels) besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Vertragsdauer / Aktivierungspflicht / Serviceanspruch

Die in der Aquado Servicedokumentation aufgeführten Vertragslaufzeiten berechnen sich stets beginnend ab Kaufdatum für das serviceberechtigte Hardware-Produkt und enden automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes nach Hardwaregarantiebeginn. Der konkrete Serviceanspruch aus dem Vertrag besteht regelmäßig erst 48 Stunden nach der erforderlichen Registrierung durch die Aquado Service Pack Aktivierung bei Aquado. Ein Anspruch auf die Serviceleistung besteht jeweils innerhalb der in den Service Datenblättern angegebenen räumlichen Grenzen. Sofern nicht anders angegeben erfolgt die Leistungserbringung jeweils montags bis freitags innerhalb der ortsüblichen Aquado Geschäftszeiten.

Der Kunde hat Art, Umfang und Serviceberechtigungszeitraum des konkret erworbenen Aquado Service Packs auf Anforderung von Aquado mit dem Originalkaufbeleg/Lieferschein für das entsprechende Produkt sowie der seitens Aquado ausgestellten Aktivierungsbestätigung nachzuweisen. Bei defekten Festplatten ist das Aufspielen des Betriebssystems und der Applikationssoftware nicht Bestandteil des Aquado Service Packs.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Aquado und/oder seine Servicepartner ist die pflichtgemäße Erfüllung der in den Service Datenblättern sowie diesen Bedingungen festgelegten Mitwirkungspflichten des Serviceberechtigten. Wenn und soweit der Kunde seinen in diesen Bedingungen spezifizierten Mitwirkungsverpflichtungen trotz Zumutbarkeit der betreffenden Mitwirkung nicht nachkommt, ist Aquado von der Erbringung der Leistung für die Dauer der Nichtmitwirkung befreit. Mehrkosten und Schäden, die aus der fehlenden Mitwirkung des Kunden entstehen hat der Kunde zu tragen. In Fällen einer erheblichen oder wiederholten Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden ist Aquado zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Kunde wird auftretende Störungen und Fehler unverzüglich melden. Bei der Fehlerbeseitigung beachtet der Auftraggeber Hinweise und Anweisungen von Aquado Mitarbeitern. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen, die eine Feststellung der Fehler und ihrer Ursachen erleichtern und Wiederholungsläufe zur Fehlerfeststellung abkürzen. Die regelmäßige Datensicherung obliegt dem Kunden. Soweit für die konkrete Leistungserbringung erforderlich, wird der Kunde für freien Zugang zu dem Service-Objekt sowie den notwendigen Raum zur Durchführung der Reparaturen am Aufstellungsort sorgen. Der Kunde wird ferner dafür Sorge tragen, dass die für die Durchführung der Wartung benötigten technischen Einrichtungen (insbesondere Telefonverbindungen und Stromanschlüsse) funktionsbereit und in angemessenen Umfang kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Bei der Leistungserbringung vor Ort, durch Abholung oder per Telefon muss der Kunde bzw. ein entscheidungs- und handlungsbefugter Vertreter des Kunden anwesend sein.

Vor jedem Serviceeinsatz, insbesondere vor einem Austausch von Teilen oder Geräten ist der Kunde verpflichtet, Programme und Daten zu sichern und Datenträger, Änderungen und Anbauten zu entfernen. Während des Servicevertrages lässt der Kunde alle Service- und sonstigen Arbeiten an den Produkten nur mit Zustimmung von Aquado ausschließlich durch von Aquado qualifizierte Servicepartner ausführen.

Leistungseinschränkungen und –ausschlüsse

Aquado unterstützt keine Produkte oder Komponenten anderer Hersteller, es sei denn, dass diese im Lieferumfang des serviceberechtigten Original Aquado Produktes enthalten waren und/oder von der Leistungsbeschreibung ausdrücklich in den Umfang der Serviceleistungen mit einbezogen werden. Soweit Änderungen des Kunden an den Produkten oder der Anschluss oder Einbau von Drittkomponenten und/oder Drittgeräten fremder Hersteller dazu führen, dass die Leistungserbringung im Rahmen dieser Servicebedingungen erschwert wird, ist der Kunde verpflichtet, solche Änderungen, Anschlüsse und/oder Anbauten vor dem Serviceeinsatz auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu entfernen, um Aquado den Serviceeinsatz im vertraglich geschuldeten Umfang zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang zusätzlich erforderliche Leistungen der Aquado werden nach den zu diesem Zeitpunkt bei Aquado jeweils gültigen Konditionen und Preisen abgerechnet. Die Leistungsverpflichtung im Rahmen der Aquado Service Packs umfasst insbesondere keine Unterstützung in Form von Softwarefehlerbehebung, Anwendungsprogrammierung, IT Beratung, Installation, Performancesteigerung, Systemoptimierung, Bereitstellung von Softwarepatches, Updates, Upgrades oder neuer Softwareversionen, Bereitstellung von Treibern für Peripheriegeräte, oder die Sicherung und Wiederherstellung von Kundendaten oder Software. Darüber hinaus fallen Produktfehler und Servicefälle, die zeitlich vor der Aktivierung auftreten, auch nach Aktivierung nicht unter den erweiterten Leistungsumfang des Aquado Service Packs. Für derartige Fälle gelten ausschließlich die produkt- und landesspezifischen Aquado Garantiebedingungen.

Gewährleistung bei Erbringung von Serviceleistungen

Aquado leistet Gewähr, das die im Rahmen des Serviceeinsatzes reparierten oder in das serviceberechtigte Objekt eingebauten Teile bezogen auf die von Aquado herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Auftraggeber gültigen Produktbeschreibung eine mindestens gleichwertige Funktionalität aufweisen. Diese Gewährleistung wird für den vereinbarten Servicezeitraum übernommen. Soweit Aquado zur Gewährleistung verpflichtet ist, wird Aquado wahlweise kostenlos nachbessern, oder kostenlos Ersatz leisten. Gelingt die Nachbesserung mehrfach nicht, so kann der Kunde nach Fristsetzung eine angemessene Minderung des Servicepreises verlangen oder den Servicevertrag mit Wirkung für den verbleibenden Servicezeitraum kündigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus Gewährleistungsrecht sind auch nach Ablauf einer Nachfrist ausgeschlossen, soweit nicht gemäß dieser Bedingungen (Haftung) zwingend gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, eigene Reparaturversuche des Kunden oder Reparaturversuche Dritter, Gewaltanwendung, Veränderungen des Originalproduktes, oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht worden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das gilt ebenfalls für Mängel und Schäden, die dadurch verursacht worden sind, dass das serviceberechtigte Objekt nicht nach den Bestimmungen der dazugehörigen produktspezifischen Dokumentation, insbesondere den von Aquado herausgegebenen Sicherheitshinweisen, Anweisungen oder Bedienungsanleitungen genutzt wurden.

Haftung

Servicelevelangaben in der Garantiedokumentation und/oder den Servicedatenblättern sind als Durchschnittswerte (Regelfall) zu verstehen um deren regelmäßige Einhaltung sich Aquado als Zielvorgabe bemüht, ein Anspruch des Kunden auf zeitgenaue Einhaltung bezogen auf den einzelnen Serviceeinsatz besteht jedoch nicht. Soweit über die Aquado Service Packs hinausgehend fest verbindliche Servicelevelzeiten vereinbart werden sollen, ist dies nur gegen Aufpreis und über eine ausdrückliche schriftliche Zusatzvereinbarung möglich. Das Recht des Kunden zur Kündigung nach erfolglos gesetzter Nachfrist bleibt unberührt. Aquado übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen, dass der Kunde keine tagesaktuelle Datensicherung in geeigneter Form angefertigt oder sonst eine zeitnahe und kostengünstige Wiederherstellung von Daten sichergestellt hat. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen. Höhere Gewalt, insbesondere Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Terror, allgemeine Materialverknappungen, Streik und Aussperrungen stellen keine von Aquado zu vertretenden Umstände dar. Weitergehende und andere als die in diesem Vertrag genannten Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Informationen und Daten, wegen Folgeschäden oder vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Vertragsende

Die Vereinbarung endet mit Ablauf des vereinbarten Servicezeitraums gerechnet ab Kaufdatum des serviceberechtigten Aquado Hardwareprodukts durch den Kunden. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass alle im Rahmen des erworbenen Aquado Service Packs ggf. dem Kunden überlassenen Dokumentationen, Softwaretools, Zeichnungen, Diagnoseprogramme, sowie an ggf. von Aquado unentgeltlich überlassenen Gerätschaften Remote – Zugriff nach Beendigung des Servicezeitraums unverzüglich an Aquado bzw. den jeweiligen Aquado Service Partner zurückgegeben werden müssen.

Rechtswahl / Gerichtsstand

Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) sind ausgeschlossen. Soweit die Parteien gesetzlich befugt sind Gerichtsstandsvereinbarungen zu treffen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Amberg vereinbart.

Salvatorische Klausel / Schriftform

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der ergänzend angewandten gesetzlichen Vorschriften eine unzumutbare Härte dar. Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Hier können Sie die "Allgemeine Bedingungen zum Vertrag über Aquado Service Packs" als PDF herunter laden.

 

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